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Der Landeshochschulrat unterstützt die Hochschulen des Landes Brandenburg bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung. In der Wahrnehmung seiner Aufgaben wirkt der Landeshochschulrat verantwortlich bei der zukunftsorientierten Gestaltung des brandenburgischen Hochschulwesens mit. Dem Landeshochschulrat gehören derzeit 9 ausgewiesene Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an. Sie wurden auf Vorschlag der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem Ausschuss des brandenburgischen Landtages für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom Ministerpräsidenten bestimmt.